Kanzleitätigkeit

Rechtsanwalt Schwemmer sieht sich entsprechend der Berufsordnung der Rechtsanwälte als unabhängiger Berater und Vertreter seines Mandanten, der diesen vor Rechtsverlusten schützt, rechtsgestaltend begleitet, vor Fehlentscheidungen von Gericht und Behörden bewahrt und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung sichert.

Zur Sicherung der Qualität seiner Arbeit ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Nachweis regelmäßiger Fortbildung gegenüber der Anwaltskammer ist für ihn zum Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung gemäß der Fachanwaltsordnung Pflicht.

Selbstverständlich werden auch Pflichtverteidigungen übernommen.

In der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwalt Schwemmer erfolgreich und versiert. So hält das Jugendstrafrecht spezielle Rechtsfolgen unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe für Jugendliche und Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern.

Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Schwemmer auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Verfassen einer Revisionsschrift ist ein komplizierter Vorgang, da durch das Revisionsgericht keinerlei Tatsachenfeststellung mehr getroffen wird und neue Beweismittel nicht mehr vorgetragen werden können. Unerlässlich hierfür ist daher die fundierte Kenntnis der zugrunde liegenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie die langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen.

Auch ein Verkehrsunfall kann viele Probleme nach sich ziehen: Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens (z. B. aufgrund der Feststellung von Alkohol/Drogen im Straßenverkehr), die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) usw. Hier ist es ebenfalls wichtig, rechtzeitig rechtskundigen Rat einzuholen.

Profile

  • berät und vertritt Sie im Strafrecht, u.a. im Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht;
  • steht Ihnen mit Rat und Tat im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren zur Seite;
  • hilft Ihnen bei den Folgen eines Verkehrsunfallschadens und
  • vertritt Ihre Interessen im Zivilrecht; hierunter fallen z. B. das Vertragsrecht, Mietrecht, Schadenersatzrecht

Details

Name:
Wolfgang D. Schwemmer
Alter:
61 Jahre
Herkunft:

Bayreuth, Deutschland

Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Anwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Biographie

Wolfgang D. Schwemmer, Rechtsanwalt

wurde 1962 in Bayreuth geboren.

Er legte das erste juristische Staatsexamen nach seinem Studium der Rechte
mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth ab.

Seine Referendarzeit absolvierte er unter anderem in der Kanzlei des
renommierten Strafverteidigers Dr. jur. Fritz Meyer I in seiner Geburtsstadt.

1993 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in der
Kanzlei Dr. Meyer I, Bayreuth.

Nachdem er 1999 nach erfolgreichem Nachweis seiner besonderen theoretischen
Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis erhielt, sich als
Fachanwalt für Strafrecht zu bezeichnen, schloss er sich mit drei weiteren
Anwälten zu einer Sozietät zusammen.

Der Wunsch nach einer für den Dienst am Mandanten notwendigen völligen
Unabhängigkeit und Ungebundenheit – losgelöst von der Problematik möglicher
interner Interessenkollisionen – führte 2004 zum Beginn der Tätigkeit als Einzelanwalt.

So finden Sie uns

Die im Erdgeschoss liegenden Kanzleiräume befinden sich unweit des Bayreuther Rotmain-Centers.

Parkmöglichkeiten bestehen im – in unmittelbarer Nachbarschaft stehenden —  Parkhaus des Rotmain-Centers und in der Tiefgarage „Unteres Tor“.

Durch die zentrumsnahe Lage besteht auch ein sehr guter Anschluss an den regionalen Personennahverkehr.

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