Rechtsanwalt Schwemmer sieht sich entsprechend der Berufsordnung der Rechtsanwälte als unabhängiger Berater und Vertreter seines Mandanten, der diesen vor Rechtsverlusten schützt, rechtsgestaltend begleitet, vor Fehlentscheidungen von Gericht und Behörden bewahrt und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung sichert.
Zur Sicherung der Qualität seiner Arbeit ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Nachweis regelmäßiger Fortbildung gegenüber der Anwaltskammer ist für ihn zum Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung gemäß der Fachanwaltsordnung Pflicht.
Selbstverständlich werden auch Pflichtverteidigungen übernommen.
In der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwalt Schwemmer erfolgreich und versiert. So hält das Jugendstrafrecht spezielle Rechtsfolgen unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe für Jugendliche und Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern.
Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Schwemmer auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Verfassen einer Revisionsschrift ist ein komplizierter Vorgang, da durch das Revisionsgericht keinerlei Tatsachenfeststellung mehr getroffen wird und neue Beweismittel nicht mehr vorgetragen werden können. Unerlässlich hierfür ist daher die fundierte Kenntnis der zugrunde liegenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie die langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen.
Auch ein Verkehrsunfall kann viele Probleme nach sich ziehen: Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens (z. B. aufgrund der Feststellung von Alkohol/Drogen im Straßenverkehr), die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) usw. Hier ist es ebenfalls wichtig, rechtzeitig rechtskundigen Rat einzuholen.
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt
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