Selten wird in unserem Staat mit derartig unterschiedlichem Maß gemessen wie im Bereich der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Während in Bayern derartige Verstöße – und seien sie noch so gering – verfolgt werden, sind geringe Mengen des Besitzes illegaler Drogen in anderen Bundesländern ohne Konsequenzen. So kann es schnell vorkommen, dass der Drogenkurier in Bayern in Untersuchungshaft gesperrt wird, der Drogenhändler mit weitaus größeren Mengen in einem anderen Bundesland keine Konsequenzen zu fürchten hat. Diese Ungleichbehandlung vor Gericht zur Sprache zu bringen, mögliche positive Konsequenzen aus dieser Ungleichbehandlung auch in restriktiv handelnden Bundesländern für den Mandanten zu erreichen ist die Aufgabe des Verteidigers. Seine möglichst frühzeitige Einschaltung – und sei es nur beratend – sichert Ihnen Ihre Rechte.