Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung stellt mit eines der schärfsten Instrumentarien des Staates dar, einem Menschen seine Freiheit zu nehmen.
Hier wird nämlich in einem Strafprozess über die Straftaten geurteilt, gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Täter zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit aufgrund eines Hanges zu gefährlichen Straftaten auch weiterhin solche begehen wird. Und dann folgt die Zeit der Haft. In dieser Zeit kann der Verurteilte durch sein Verhalten und im Rahmen des Vollzuges vorgeschlagene Behandlungen (z.B. Sexualtherapie) Umstände schaffen, dass ein späterer Gutachter dann feststellt, der Hang sei beseitigt oder aber auf ein sehr geringes Mass gesenkt. In dieser Zeit der Haft lebt der Verurteilte in der Ungewissheit, ob doch nicht noch nach Haftverbüßung die Sicherungsverwahrung folgen wird.
Diese Form des Verfahrens ist allerdings ausgesprochen selten. Der Pressesprecher am Landgericht Bayreuth äußerte sich dahin, dass etwa ein Fall alle fünf Jahre zu bearbeiten sei.