Was für das Opfer einer Straftat noch im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens relativ zügig zur Erfüllung von Schadenersatzaprüchen beitragen kann, kann für den Täter eine herbe Einschränkung der Rechte bedeuten, die er ansonsten in einem reinen Rechtsstreit auf Schadenersatz (=Zivilrechtsstreit) hätte.
Das sog. Adhäsionsverfahren.
Hier werden zwei Zielrichtungen gerichtlicher Verfahren vor einem Gericht in einer Verhandlung erledigt:
Die strafrechtliche Konsequenz für das falsche, andere schädigende Verhalten des Täters und die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche des Opfers. Da es sich um ein Verfahren eigener Art mit allen möglichen Problemen sowohl auf Seiten des Opfers wie auch auf Seiten des Täters handelt, die schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können, ist die Mitwirkung eines Anwalts wichtig, der im Vorfeld bereits zur Vermeidung dieser Fehler beitragen kann.